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Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat im Zeitraum Januar bis März 2022, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist in der Regel der Referenzmonat im Jahr 2019.

Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten und ergänzt. Unter anderem werden mit der Überbrückungshilfe IV auch Sach- und Personalkosten gefördert, die durch die Umsetzung von Kontrollen im Rahmen von Zutrittsbeschränkungen wie bspw. 2G oder 2G plus – Regelungen entstehen.

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Förderprogramm „go-digital“ wird bis 2024 verlängert

Das Förderprogramm go-digital wird ab 01.01.2022 in geänderter Form weitergeführt.

go-digital fördert Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von Maßnahmen in fünf definierten Modulen.

  • Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Hierzu gehört die Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben.
  • Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Gefördert werden Beratungsleistungen hinsichtlich Erzeugen, Erfassen und Auswerten von Daten. 

Weiterhin bestehen bleiben die Module

  • „IT-Sicherheit“ mit dem Ziel der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität
  • „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ mit dem Ziel, Prozesse im Unternehmen möglichst durchgängig zu digitalisieren.
  • „Digitale Markterschließung“ mit der Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings.

Gefördert werden bis zu 30 Beratertage mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von 16.500 €

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Innovationspreis Münsterland – Bewerbung bis 13. Februar 2022

Gemeinsam. Nachhaltig. Handeln. Das Münsterland denkt weiter – Das ist das Motto des Innovationspreises Münsterland 2022.

In fünf Kategorien gewinnen die Unternehmen, welche mit cleveren Ideen oder auch zukunftsweisenden Projekten einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Münsterlands leisten und so die Jury überzeugen. Der Preis wird in folgenden Kategorien vergeben:

  • Wirtschaft
  • Wissenschaft trifft Wirtschaft
  • Start-up
  • Klein und pfiffig
  • Digitale Geschäftsmodelle

Alle Siegerinnen und Sieger der einzelnen Kategorien erhalten die Auszeichnung des Innovationspreis Münsterland, ein Preisgeld von 4.000 Euro sowie die auf das Unternehmen zugeschnittene Produktion eines Image- oder Produktvideos.

Anmeldeschluss ist der 13. Februar 2022. Weitere Informationen zum Innovationspreis, den Kategorien und Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Website unter www.innovationspreis-muensterland.de

Gerne unterstützt Sie seitens der gfw Kai Janisch (janisch@gfw-waf.de, T 02521 8505-15) bei Ihrer Bewerbung!

Innovationsprämie für E-Autos wird bis Ende 2022 verlängert

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck will den Umstieg auf saubere Mobilität vorantreiben. Dazu verlängert das Ministerium die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst um ein Jahr und richtet danach die Förderung deutlich stärker auf Klimaschutz aus. So sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden.

Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert. Aber 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen.

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Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert – Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben

Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Hierdurch steht das großvolumige KfW-Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung.

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Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen – Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

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Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Das Zuschussprogramm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ (KfW-Programm 441) bietet einen Zuschuss von bis zu 900 Euro für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten installiert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen.

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Innovationspreis Reallabore

In Reallaboren können Innovationen zeitlich begrenzt und unter realen Bedingungen erprobt werden, die mit dem bestehenden Rechtsrahmen oft nur bedingt vereinbar sind. So kann auch der Gesetzgeber schon im frühen Stadium über die Wirkungen der Innovationen lernen, um die Gesetze so weiterzuentwickeln. Der Innovationspreis ist wird technologie- und innovationsübergreifend vergeben und gliedert sich in die drei Kategorien „Ausblicke“ (Ideen für Reallabore), „Einblicke“ (Reallabore in der Umsetzung) und „Rückblicke“ (Abgeschlossene Reallabore). Bewerbungen sind bis zum 26. Januar 2022 möglich.

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OUT OF THE BOX.NRW wird 2022 zum dritten Mal vergeben: Start-ups mit digitalen Geschäftsmodellen können für den Landespreis nominiert werden

OUT OF THE BOX.NRW ist ein Wettbewerb für junge Start-ups, die ein digitales Geschäftsmodell verfolgen. Mit insgesamt 50.000 Euro Preisgeld honoriert der OOTB das Potenzial der skalierbaren digitalen Geschäftsideen und ist einer der am höchst dotierten Start-up-Wettbewerbe in Deutschland. Darüber hinaus gibt er Gründerinnen und Gründern die Gelegenheit, sich vor hochkarätigen Investorinnen und Investoren zu präsentieren und damit vielfältige neue Kontakte zu knüpfen. Mit dem Wettbewerb wird Nordrhein-Westfalen als Top-Standort für digitale Gründungen und Innovationen international sichtbarer und bekannter gemacht.

Ab sofort kann jeder junge Start-ups mit digitalem Geschäftsmodell für das Potenzial ihrer Idee unter www.outofthebox.nrw nominieren.

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Digitalzuschüsse für Handel, Gastronomie und Tourismus

Vom 2. November an können Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe Unterstützung aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen.
Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten bis zu 2.000 Euro – beispielsweise für digitale Kundenservice-Tools, für die Einrichtung oder Optimierung ihrer Internetpräsenz oder bargeldlose Bezahlmöglichkeiten.

Einzelhändler können den Zuschuss digital unter www.digihandel.nrw beantragen.

Online-Anträge aus dem Bereich Gastronomie, Tourismus und Hotels können unter www.tour-hotel-gastro.nrw beantragt werden.

Was wird gefördert?
Beispiele Einzelhandel:

  • Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
  • Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
  • Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
  • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.

Beispiele gastgewerbliche und touristische Wirtschaft:

  • Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme)