Start der Corona Härtefallhilfe NRW

Die Härtefallhilfe NRW ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Ziel ist, Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind.

Die Härtefallhilfe NRW wird auf Basis einer Einzelfallentscheidung in Form einer Billigkeitsleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung der Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Corona-Hilfsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen. Dies bedeutet, dass die Hilfe nur dann gewährt werden kann, wenn bestehende Hilfsprogramme nicht greifen. Zudem muss eine absehbare Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz vorliegen. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich an den förderfähigen Tatbeständen der Überbrückungshilfe III, das heißt einer Erstattung von Fixkosten. Der Höchstbetrag liegt bei 100.000 € pro Antragssteller.

Weitere Informationen zur Härtfallhilfe NRW finden Sie hier.

Start des Modellprojektes im Kreis Warendorf

Verschiedene Teilnehmer können seit Pfingsten, natürlich unter besonderen Hygienebedingungen, wieder Besucher begrüßen. Neben dem Drensteinfurter Freibad gehören hierzu auch die Bäder in Neubeckum, Beckum, Telgte, Warendorf und Ennigerloh. Zudem freuen sich das Kino Scala in Warendorf und die Restaurants Zur Postkutsche und Antje & Ich in Beelen auf die ersten Gäste seit Monaten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist auch die Öffnung von zwei Fitnessstudios in Drensteinfurt, dem Kunstmuseum Ahlen, den Bädern in Sassenberg und Ostbevern sowie die Durchführung der Liesborner Museumskonzerte geplant.

Die Hygienebestimmungen der Modellprojekte finden Interessierte auf den Internetseiten der einzelnen Einrichtungen.

Wegfall der Notbremse im Kreis Warendorf ab Montag, 17.05.2021

Aktuelle Pressemitteilung des Kreises Warendorf:

 

Landrat: Mehr Freiheiten für Bürger und Ende der Ausgangssperre

Aufatmen bei den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Warendorf: Weil die Sieben-Tage-Inzidenz seit fünf Werktagen unter der Marke von 100 liegt, tritt die Corona-Notbremse des Bundes ab Montag im Kreis Warendorf außer Kraft.

Die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr als größte Einschränkung der Bundesnotbremse muss ab Montag nicht mehr beachtet werden. „Damit bekommen wir Bürgerinnen und Bürger ein großes Stück unserer persönlichen Freiheit wieder zurück“, freut sich der Landrat.

Ab Montag, 0 Uhr, greift auch im Kreis Warendorf wieder die neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW. Sie sieht zahlreiche Lockerungen vor. Unter anderem müssen Schnelltestergebnisse nicht mehr tagesaktuell sein, sondern höchstens 48 Stunden alt. Schnellteste müssen nicht vorgelegt werden von vollständig Geimpften (14 Tage nach der letzten Impfung), innerhalb der letzten sechs Monate genesenen Personen und Menschen, die vor mehr als sechs Monaten eine Coronainfektion durchgemacht haben und vor 14 Tagen mindestens eine Impfung erhalten haben.

„Um ihren Impfstatus zu dokumentieren, sollten Geimpfte ihren Impfausweis bei sich tragen“, rät Landrat Dr. Olaf Gericke. Genesene haben eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes erhalten, die sie ebenfalls mitführen sollten.

Kontaktbeschränkungen

In der Öffentlichkeit erlaubt sind wieder Zusammenkünfte von zwei Hausständen mit bis zu fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre zählen hierbei nicht mit, ebenso Personen mit der vorgenannten nachgewiesenen Immunisierung. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 dürfen sich bis zu zehn Personen aus höchstens drei Haushalten treffen, auch hier zählen Kinder bis 14 Jahre als auch der zuvor genannte Personenkreis nicht mit.

Musikunterricht, Sport und Bildung

Musikunterricht für Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren ist in Innenräumen künftig wieder für Gruppen bis fünf Personen zulässig, im Freien bis höchstens 20 Personen. Schwimmkurse für Kinder dürfen in Hallenbädern mit bis zu fünf Kindern stattfinden, in Freibädern dürfen höchstens 20 Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 sind alle berufsbezogenen Bildungsangebote wieder in Präsenz zulässig, jedoch sollte hier der Wechselunterricht genutzt werden.

Kontaktfreier Sport ist ab Montag auf Sportanlagen unter freiem Himmel für bis zu 20 Personen erlaubt. Die Sportler müssen dabei einen Mindestabstand von fünf Metern einhalten. Kontaktsport ist nur für max. 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren zulässig. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 darf Kontakt- und kontaktfreier Sport im Freien wieder ohne Begrenzung ausgeübt werden. Bei Kontaktsport in Innenräumen müssen die Sportler ein negatives Schnelltestergebnis nachweisen und die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.

Freibäder dürfen mit Personenbegrenzung zur Sportausübung öffnen, wenn die Besucher einen negativen Schnelltest nachweisen können und die Liegewiesen geschlossen bleiben. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 dürfen die Liegewiesen genutzt werden und die Begrenzung auf die reine Sportausübung entfällt. Die Besucher müssen jedoch weiterhin ein negatives Schnelltestergebnis nachweisen.

Kunst und Kultur

Konzerte sowie Theater- und Kinoaufführungen sind künftig im Freien mit höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig. Voraussetzung ist aber ein negatives Schnelltestergebnis der Besucher. Zudem muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt und der Mindestabstand eingehalten werden. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 dürfen diese Veranstaltungen auch wieder in Innenräumen stattfinden. In Museen, Galerien, Schlössern und Gedenkstätten sind ab einer stabilen Inzidenz von unter 50 auch wieder Führungen möglich.

Einzelhandel

Der Einzelhandel (außerhalb des täglichen Bedarfs) ist ab Montag wieder mit Personenbegrenzung geöffnet. Termine müssen nicht mehr vereinbart werden, jedoch brauchen Kundinnen und Kunden ein negatives Schnelltestergebnis. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 ist der Zutritt auch ohne Schnelltest möglich.

Friseurbesuche und körpernahe Dienstleistungen

„Für den Friseurbesuch ist ab nächster Woche kein negativer Schnelltest mehr nötig“, erläutert Krisenstabsleiterin Petra Schreier. Dies gelte auch für andere körpernahe Dienstleistungen. Nur für den Fall, dass Kundinnen oder Kunden zulässigerweise keine Maske tragen müssen, bedarf es weiterhin eines bestätigten negativen Schnelltests.

Außengastronomie mit negativem Schnelltest

Auch die Außengastronomie darf wieder öffnen. Voraussetzung ist jedoch ein negatives Schnelltestergebnis der Besucher. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50, dürfen auch die Innenbereiche der Gaststätten wieder öffnen, wenn die Gäste einen negativen Schnelltest vorweisen können und der Mindestabstand zwischen den Tischen zwei Meter beträgt.

Tourismus

Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind mit negativem Schnelltest wieder möglich. Hotels, Pensionen usw. dürfen jedoch nur höchstens 60 Prozent ihrer Räumlichkeiten belegen und in Innenräumen nur ein Frühstück anbieten. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50, entfallen diese Beschränkungen.

Ausblick

Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 sind nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung auch wieder private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen unter freiem Himmel oder höchstens 50 Gästen in Innenräumen zulässig. Die Gäste müssen jedoch einen negativen Schnelltest nachweisen können. Tagungen und Kongresse sind mit höchstens 500 Teilnehmern im Freien oder maximal 250 Personen in Innenräumen (mit negativem Schnelltest) erlaubt.

„Bei aller Freude über die sinkenden Fallzahlen und die Lockerungen müssen wir weiter vorsichtig bleiben“, mahnt der Landrat an. „Denn sobald die Inzidenz wieder steigt und an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift die Notbremse aus dem Infektionsschutzgesetz wieder automatisch am übernächsten Tag.“

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ausgeweitet und verbessert

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist verlängert auf das Ausbildungsjahr 2021/2022. Zusätzlich sind damit zahlreiche Verbesserungen für die Betriebe verbunden.

Insbesondere wurden folgende Verbesserungen umgesetzt:

  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro.
  • Aber auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, ist verbessert worden. Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gibt es nun auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
  • Außerdem wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss (in Höhe von 1.000 Euro) für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.
  • Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, wurden auch Verbesserungen bei den Übernahmeprämien vollzogen; die Förderhöhe verdoppelt sich auf 6.000 Euro. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Überbrückungshilfe III: Deutliche Verbesserungen und neuer Eigenkapitalzuschuss

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert.

Die aktuellen Nachbesserungen in der Zusammenfassung:

  • Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
  • Für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Erhöhung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent.
  • Antragsberechtigung für kirchliche Unternehmen und bis 31.10.2020 gegründete Start-ups
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender erweitert.
  • Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.
  • Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen
  • Antragstellenden wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
  • Wie für Soloselbständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Soloselbständige, die Gesellschaftende von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen (die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend).
  • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung

Weitere Informationen zu der Überbrückungshilfe finden Sie hier.

Geschäfte im Kreis Warendorf bleiben trotz Notbremse geöffnet

Seit Donnerstag, 15.04.2021, greift im Kreis Warendorf die so genannte „Notbremse“ des Landes NRW. Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen bleiben, aufgrund der vom Kreis erlassenen Allgemeinverfügung, für die Bürgerinnen und Bürger mit Einschränkungen geöffnet. Somit bleiben Einkäufe in Bekleidungsgeschäften oder Baumärkten mit Termin und tagesaktuellem negativem Corona-Schnelltest möglich. Das gilt unter anderem auch für die Besuche in Museen, Bibliotheken oder Jugendsportgruppen.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat dieser Allgemeinverfügung zugestimmt.

Weitere Informationen

 

Wasserstoff-Plattform Hydrogen[X]

Gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen und der Bezirksregierung Münster hat die EUREGIO die grenzübergreifende Wasserstoff-Plattform Hydrogen[X] ​ins Leben gerufen.

Hydrogen[X] ist eine deutsch-niederländische Anlaufstelle für Unternehmen, Verbände, Forschungseinrichtungen und andere Organisationen, die sich für eine Wasserstoffwirtschaft in der Region engagieren. Die Plattform bietet Informationen über Kontakte, Neuigkeiten, Fördermöglichkeiten und Beispielprojekte aus dem EUREGIO-Gebiet, der Emscher-Lippe-Region und Teilen des Emslandes.

Unternehmen, Verbände, Forschungseinrichtungen und andere Organisationen aus Deutschland und den Niederlanden, die sich für eine Wasserstoffwirtschaft in der Region engagieren oder Interesse an Umsetzungslösungen haben, können Ihre Informationen und Kontakte auf der Plattform hinterlegen. So werden sie von anderen gefunden und regionale Kooperationen können entstehen.

luca-Nutzung im Kreis Warendorf + luca-Hotline der gfw für Unternehmen

Wie die Entwickler-Firma der luca-App zwischenzeitlich mitteilt, wird diese bereits an rund 1.500 Standorten im Kreis genutzt.

Wenn auch Sie mitmachen möchten, aber noch Fragen zum Einsatz der App haben, unterstützen wir Sie gerne: Unter der Hotline 02521 8505 – 50 hilft Ihnen Bianca Schuster bei Fragen weiter!