Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Die Steuerliche Forschungszulage ist somit ein attraktives Mittel, um die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu unterstützen.
Für die Geltendmachung der Steuerlichen Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt muss eine Bescheinigung der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ vorliegen. Diese Bescheinigung kann bis zu 4 Jahren rückwirkend beantragt werden.
Um die Beantragungsfrist für das Wirtschaftsjahr 2020 einzuhalten, muss die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstellebis spätestens zum 31.12.2024 beantragt werden.
Die H2 Working Group unter Leitung von Regierungspräsident Andreas Bothe und dem Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen, Dr. Fritz Jaeckel, hat ein Positionspapier erarbeitet: „H2-Hochlauf in der Technologie- und Anwenderregion“. Nachdem dieses Positionspapier von den Mitgliedern der H2 Working Group, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kammern, Politik und Verwaltung zusammensetzt, vor rund drei Wochen unterzeichnet wurde, wird es heute (21.10.) auch veröffentlicht.
Ziel ist es dabei, Akteure rund um das Zukunftsthema nachhaltigen Wasserstoffs zu vernetzen, Bedarfe und Potenziale zu identifizieren und überregional Aufmerksamkeit für das Thema und den Standort zu generieren.
Die zentralen Forderungen des jetzt veröffentlichten Positionspapiers sind der Ausbau der Leitungsinfrastruktur, der Aufbau regionaler Verteilnetze, die Ermöglichung der Wasserstoffnutzung für die Wärmeversorgung sowie eine verlässliche und für den Mittelstand zugängliche Förderung der H2-Mobilität.
Das Positionspapier und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Münster.
Die besten Ideen benötigen Kapital für die Umsetzung. Sollten jedoch nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, besteht das Risiko, dass innovative Vorhaben nicht realisiert werden können.
Um kleine und mittelständische Unternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bei der Finanzierung zu unterstützen, bietet die Bürgschaftsbank die Möglichkeit, durch Bürgschaften die benötigten Kredite der Hausbanken abzusichern. Auf ihrem Online-Portal nrw.ermoeglicher.de stellt die Bürgschaftsbank NRW ihre Unterstützungsangebote vor. Hier können auch direkt Finanzierungsanfragen eingereicht werden.
Eine alternative Möglichkeit zur Finanzierung größerer Vorhaben bietet eine stille Beteiligung über die Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG). Sie ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, die öffentlich durch Bund und Land gefördert wird und nicht profitorientiert arbeitet. Auch die KBG bietet auf ihrer Internet-Plattform kbg-nrw.ermoeglicher.de umfangreiche Informationen zum Thema Beteiligungen.
Bei Rückfragen zu diesen und weiteren Fördermöglichkeiten können Sie sich auch gerne an das Team des Fördermittelcenters wenden:
Innovationen sind für die meisten Unternehmen die zentrale Voraussetzung, um wettbewerbsfähig zu bleiben, langfristig am Markt zu bestehen und sich erfolgreich an die sich ständig verändernden Bedingungen anpassen zu können. Doch wie kann ein mittelständisches Unternehmen seine Innovationskraft bewahren oder sogar steigern?
Mit der Reihe „Innovation Maker Münsterland“ zeigen wir Fach- und Führungskräften mittelständischer Betriebe, wie Innovationsprojekte im Unternehmen Schritt für Schritt initiiert und gefördert werden können. In insgesamt sechs Veranstaltungen geben unsere Expertinnen und Experten einen ersten Überblick über die wichtigsten Grundlagen und Erfolgsfaktoren zur Steigerung der Innovationsfähigkeit des eigenen Unternehmens.
In der Zeit vom 15.02.2024 bis 21.03.2024 erwarten vielseitige Themen die Teilnehmenden an verschiedenen Orten im Münsterland. Profitieren Sie jetzt von der Möglichkeit, das eigene Wissen im Bereich Innovationsmanagement zu erweitern, wertvolle Einblicke durch Erfahrungsaustausch zu gewinnen und interessante Kontakte zu regionalen Unternehmen und Fachexpertinnen und -experten zu knüpfen!
Folgende Themen und Inhalte erwarten Sie:
15.02.2024:
Innovationskultur: Wie lässt sich ein innovatives Mindset im Unternehmen fördern? Referent: Prof. Markus Schwering (FH Münster) / Best Practice aus dem Münsterland Ort: InnoLab FH Münster, Steinfurt
Agil in Aktion: Erfolgreiches Arbeiten in dynamischen Zeiten Referentin: Charlotte Edzard (Mittelstand-Digital Zentrum Ruhr-OWL)/ Frank Münstermann (Bernd Münstermann GmbH & Co. KG) Ort: Bernd Münstermann GmbH & Co. KG, Telgte
07.03.2024:
Technologiescouting: Neue Trends und Potentiale frühzeitig erkennen Referent: Christopher Langner (Westfälische Hochschule) Ort: CoCoWo, Coesfeld
14.03.2024:
Patente und andere Schutzrechte / Fördermittel für Innovationsvorhaben Referenten: Dr. Torsten Schaefer (PROvendis GmbH) / Stefan Adam (TAFH Münster GmbH) Ort: online
21.03.2024:
Tech.Inspiration: Neue technologische Gadgets zur Inspiration nutzen Referenten: Sven Grave (DigitalHub münsterLand) / Oliver Henschen (Mittelstand-Digital Zentrum Lingen.Münster.Osnabrück) Ort: DigitalHub münsterLAND, Münster
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung unter https://fh.ms/InnovationMaker. Anmeldeschluss ist der 19.01.2024.
Der „Innovation Maker Münsterland“ ist ein gemeinsames Kooperationsangebot der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH, der WFG für den Kreis Borken mbH, der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH, der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH, der TAFH Münster GmbH und des Mittelstand-Digital Zentrums Lingen.Münster.Osnabrück.
Das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung nimmt eine immer bedeutsamere Stellung für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung ein.
Die NRW-Landesregierung legt daher ab dem kommenden Jahr den Schwerpunkt ihrer finanziellen Förderung in diesen Bereich.
Infolge dieser Fokussierung werden nach aktuellem Stand zum Jahresende 2023 folgendeFörderprogramme eingestellt:
Potentialberatung
Transformationsberatung
Betrieblicher Bildungsscheck
Bereits erteilte Förderzusagen sind aber auch im nächsten Jahr noch gültig, so dass die Beratung dann noch umgesetzt werden kann.
Darüber hinaus läuft zum Jahresende 2023 auch das Programm „Digital jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus.
Sollten Sie sich für die genannten Programme interessieren oder allgemeine Fragen zu Fördermöglichkeiten haben, kommen Sie auf uns zu. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen und versuchen alternative Förder- und Finanzierungswege aufzuzeigen.