Die Forschungszulage etabliert sich zunehmend als zentrale Säule der Innovationsförderung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Maßnahme.
Durch die Forschungszulage hat jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn es forscht und entwickelt. Es können bis zu 35% der Summe der förderfähigen Aufwendungen (max. 3,5 Mio. €) pro Jahr erstattet werden. Eine Antragstellung auf Forschungszulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend gestellt werden. Ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist, wird durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bescheinigt. Im Anschluss daran erfolgt dann die Antragstellung auf Forschungszulage bei dem zuständigen Finanzamt.
Um bei den Finanzämtern Aufwände für die Wirtschaftsjahre 2020/21 bzw. 2021 geltend machen zu können, müssen entsprechende Anträge auf FuE-Bescheinigung bis zum 31.12.2025 über das Antragsportal bei der BSFZ eingereicht werden. Es wird empfohlen, frühzeitig einen Antrag zu stellen, da die Prüfung bis zu 14 Tage dauern kann.
Für Rückfragen steht Ihnen Elmar Wendland (02521 / 85 05 – 15, elmar.wendland@gfw-waf.de) gerne zu Verfügung.