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Neuausrichtung des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Die Neuerungen treten ab 01. Mai 2023 in Kraft.

Nach fast dreijähriger Laufzeit des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID) wird dieses weiterentwickelt, um den Bedarfen der nordrhein-westfälischen Unternehmen noch besser gerecht zu werden.

Dies sind die wichtigsten Änderungen, die ab dem 01. Mai 2023 gelten:

MID-Gutscheine: Ab jetzt ist eine Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen sowie die Anschaffung von branchenspezifischer Hard- und Software möglich.

MID-Assitent/in: Ab jetzt ist die Einstellung von Hochschulabsolventen/innen, die projektbezogen die Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen erhöhen und eine Transformation hin zu klimaverträglichen, nachhaltigen Technologien vorantreiben möglich. Zusätzlich wird die Fördersumme um 3.000 Euro erhöht, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen.

MID-Sicherheit: Ab jetzt ist eine Projektlaufzeit von drei Monaten möglich. Sowie die Anschaffung von Hard- und Software für Firewalls sowie Patch-Management-Software.

Die Untergrenze bzw. minimale Zuwendungssumme (Bagatellgrenze) wurde bei den Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Digitalisierung sowie für MID-Digitale Sicherheit auf 4.000 Euro abgesenkt.

Weitere Informationen zu den Neuerungen erhalten Sie hier.


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