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Novemberhilfe – Anträge ab sofort möglich

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Unternehmen stellen einen Antrag über prüfende Dritte (zum Beispiel Steuerberater). Soloselbständige können einen Direktantrag stellen.

Weitere Informationen zur Novemberhilfe

 

 

MID-Plus: Land NRW fördert Digitalisierung von Beratungs- und Kursangeboten

Viele Dienstleister können durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie Kurse oder Beratungen nicht oder nur erschwert vor Ort anbieten. Umso wichtiger sind digitale Angebote. Um die Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angebote zu unterstützen, erweitert das Land das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital. Über MID-Plus können Unternehmen den Gutschein MID-Digitalisierung beantragen, um bereits bestehende Beratungsleistungen, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Weiterbildungen erstmalig online anzubieten. Das Zusatzprogramm läuft bis zum 30. Juni 2021.

Weitere Informationen zu MID-Plus

 

Corona-Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Weitere Infos

 

Sie haben Fragen? Ihr Ansprechpartner bei der gfw:

Kai Janisch | 02521 8505-15 | janisch@gfw-waf.de

Förderprogramm für Digitalisierung im Einzelhandel

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. In dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen des Einzelhandels, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen mit bis zu 12.000€ gefördert bei einem Fördersatz von bis zu 90%. Bewerbungsschluss ist der 30.08.2020. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe ist aktuell ausgesetzt

Die Corona-Soforthilfe konnte vom 27.03.-31.05.2020 beantragt werden und diente der Überbrückung von Liquiditätsengpässen für einen 3-monatigen Zeitraum. Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum. Dazu erhalten alle Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger seit Anfang Juli eine E-Mail mit entsprechenden Formularen. Dieses Rückmeldeverfahren wurde seitens des Landes NRW vorübergehend ausgesetzt! Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Förderung unternehmerischen know hows – Corona-Sonderförderung überzeichnet und eingestellt

Aufgrund der großen Nachfrage sind die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt. Daher können Unternehmen leider keine Inaussichtstellung bzw. Bewilligung eines Antrags in diesem Fördermodul mehr erhalten.

Die Beantragung einer Beratungsförderung im Regelprogramm ist jedoch weiterhin möglich – bei Jungunternehmen bzw. Unternehmen in Schwierigkeiten muss ein Beratungsgespräch mit einem Regionalpartner erfolgen. Mehr Informationen hier.