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Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert – Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben

Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Hierdurch steht das großvolumige KfW-Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung.

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Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen – Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

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Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Das Zuschussprogramm „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ (KfW-Programm 441) bietet einen Zuschuss von bis zu 900 Euro für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten installiert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen.

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Innovationspreis Reallabore

In Reallaboren können Innovationen zeitlich begrenzt und unter realen Bedingungen erprobt werden, die mit dem bestehenden Rechtsrahmen oft nur bedingt vereinbar sind. So kann auch der Gesetzgeber schon im frühen Stadium über die Wirkungen der Innovationen lernen, um die Gesetze so weiterzuentwickeln. Der Innovationspreis ist wird technologie- und innovationsübergreifend vergeben und gliedert sich in die drei Kategorien „Ausblicke“ (Ideen für Reallabore), „Einblicke“ (Reallabore in der Umsetzung) und „Rückblicke“ (Abgeschlossene Reallabore). Bewerbungen sind bis zum 26. Januar 2022 möglich.

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OUT OF THE BOX.NRW wird 2022 zum dritten Mal vergeben: Start-ups mit digitalen Geschäftsmodellen können für den Landespreis nominiert werden

OUT OF THE BOX.NRW ist ein Wettbewerb für junge Start-ups, die ein digitales Geschäftsmodell verfolgen. Mit insgesamt 50.000 Euro Preisgeld honoriert der OOTB das Potenzial der skalierbaren digitalen Geschäftsideen und ist einer der am höchst dotierten Start-up-Wettbewerbe in Deutschland. Darüber hinaus gibt er Gründerinnen und Gründern die Gelegenheit, sich vor hochkarätigen Investorinnen und Investoren zu präsentieren und damit vielfältige neue Kontakte zu knüpfen. Mit dem Wettbewerb wird Nordrhein-Westfalen als Top-Standort für digitale Gründungen und Innovationen international sichtbarer und bekannter gemacht.

Ab sofort kann jeder junge Start-ups mit digitalem Geschäftsmodell für das Potenzial ihrer Idee unter www.outofthebox.nrw nominieren.

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Digitalzuschüsse für Handel, Gastronomie und Tourismus

Vom 2. November an können Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe Unterstützung aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen.
Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten bis zu 2.000 Euro – beispielsweise für digitale Kundenservice-Tools, für die Einrichtung oder Optimierung ihrer Internetpräsenz oder bargeldlose Bezahlmöglichkeiten.

Einzelhändler können den Zuschuss digital unter www.digihandel.nrw beantragen.

Online-Anträge aus dem Bereich Gastronomie, Tourismus und Hotels können unter www.tour-hotel-gastro.nrw beantragt werden.

Was wird gefördert?
Beispiele Einzelhandel:

  • Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
  • Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
  • Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
  • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.

Beispiele gastgewerbliche und touristische Wirtschaft:

  • Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z.B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme)

Förderung von Klimaschutztechnik – progres.NRW

progres.NRW – Klimaschutztechnik ist die Fortführung des Vorgängerprogramms progres.nrw – Markteinführung. Das Förderprgrogramm unterstützt das Ziel der Landesregierung NRW, bis 2030 den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 50 Prozent zu steigern.

Das Programm bietet Förderungen in den Modulen “Erneuerbare Energien”, “Energiesysteme für klimagerechte Gebäude”, “Energiewende im Quartier” und “Modellprojekte.NRW”. Gefördert werden u.a. Energiespeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen und komplette Energiesysteme, die mit Wasserstoff arbeiten.

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Bundeswirtschaftsministerium erweitert Effizienzförderung für die Wirtschaft – u.a. Förderung von CO2-Bilanzierungen

Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Beide Förderrichtlinien verbessern und erweitern die Effizienzförderung für die Wirtschaft und passen so die Förderung an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung an. Neben Energieeffizienz wird künftig auch Ressourceneffizienz gefördert. Unter dem neuen Fördergegenstand Ressourceneffizienz sind erstmalig u.a. Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Material-verbrauch (z.B. Stahl) führen sowie Anlagen zur Herstellung und betriebsinternen Verwendung eines Rezyklats.

Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität, wird als weiterer neuer Fördergegenstand die Erstellung von Transformationskonzepten gefördert. Darüber können sich Unternehmen auch eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung fördern lassen.

Zudem werden die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert.

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Soloselbständige können Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab heute Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten. Die Antragsstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Auch die Förderbedingungen sind in Form von umfassenden FAQ-Listen auf dieser Website veröffentlicht.

Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021.

Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Bei der Endabrechnung müssen Antragsteller dann die Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förderzeitraum Juli bis September bzw. Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von über 60 % im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 zu verzeichnen haben, können Sie den Zuschuss in voller Höhe behalten. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, wird die Neustarthilfe Plus mit der Endabrechnung (anteilig) gekürzt und ist dann gegebenenfalls anteilig bis zum 30. September 2022 zurückzuzahlen.

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Unternehmen können Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte (Steuerberater) einzureichen. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus