Unternehmen können Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte (Steuerberater) einzureichen. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.

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Förderung von Messeständen für kleine und mittlere innovative Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme kleiner und mittlerer innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.

Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören ausgesuchte Messen mit einer hohen Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite. Unter den förderfähigen Messen sind beispielsweise: parts2clean (Stuttgart), Intersolar Europe (München), Anuga (Köln), AIRTEC (München), A + A (Düsseldorf), aquanale / FSB (Köln), MEDICA / COMPAMED (Düsseldorf), productronica (München), Formnext (Frankfurt) und Texcare International (Frankfurt/Main).

Die Förderung beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Gesamtsumme von 12.500 Euro pro Aussteller und Messe.

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Dual studieren im Kreis Warendorf – das HOKO informiert auf der Berufsorientierungsmesse (BOM) in Warendorf

Die nächste Berufsorientierungsmesse (BOM) findet am 22.09.2021 und 23.09.2021 in den beiden Sporthallen A und B, sowie im Außenbereich der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf, statt.

Das Hochschul-Kompetenz-Zentrum Studieren & Forschen e.V. (HOKO) ist dabei und informiert an Stand B25 über duale Studienmöglichkeiten im Kreis Warendorf.

Öffnungszeiten:

Mittwoch, den 22.09.2021 von 16.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstag, den 23.09.2021 von 08.00 bis 13.30 Uhr

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NRW-Sonderförderprogramm für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge

Das NRW Sonderförderprogramm fördert Kauf und Leasing von batterieelektrischen und Brennstoffzellen-Fahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung der Klassen M2 und M3.

Die Förderhöhe beträgt für batterieelektrische Fahrzeuge 50 Prozent und für Brennstoffzellen-Fahrzeuge 80 Prozent der Gesamtkosten. Bei Kommunen und kommunalen Zusammenschlüsse erhöhen sich die Fördersätze um 10 Prozentpunkte. Anträge können ab dem 1. September 2021 bis zum 30. November 2021 gestellt werden.

Infoblatt zum Förderprogramm

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NRW.BANK verlängert Corona-Hilfen und verbessert Konditionen zur Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit

Zur weiteren Stabilisierung und Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Gründern, Unternehmen, Kommunen und der öffentlichen und sozialen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen hat die NRW.BANK ihre Corona-Hilfsprogramme bis zum 31.12.2021 verlängert. Zusätzlich unterstützt die NRW.BANK ihre Fördernehmer verstärkt bei Investitionen in die jetzt wichtigen Transformationsprozesse für ein digital und nachhaltig modernisiertes Nordrhein-Westfalen. Ausgewählte Programme bietet die Förderbank mit Zinssätzen ab 0,01 Prozent an.

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Förderrichtlinie Elektromobilität – Aufruf: Förderschwerpunkt Forschung und Entwicklung

Zielsetzung der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des BMVI  ist es, alternative Technologien im Verkehrssektor zu etablieren und diesen energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten und die Energiewende im Verkehr voranzutreiben. Aktuell ist im Rahmen dieser Richtlinie ein Förderaufruf zur Einreichung von Projektskizzen mit dem Förderschwerpunkt Forschung und Entwicklung veröffentlicht.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen unterstützen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität ermöglichen, z.B.:

  • Vorhaben zur Entwicklung, Initiierung und umfangreichen Erprobung elektromobiler Nutzungs- bzw. Betriebskonzepte
  • Anwendungsorientierte Vorhaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Komponenten und Systemen batterieelektrischer Fahrzeuge
  • Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ladetechnologien
  • Vorhaben zur signifikanten Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien zum Laden von Elektrofahrzeugen
  • Vorhaben zur Entwicklung, technischen Umsetzung und Bewertung von Systemlösungen und Dienstleistungen im Kontext der Elektromobilität,
  • Vorhaben zur Stärkung der Elektrifizierung in den Bereichen Öffentlicher Verkehr, Güter-, Wirtschafts- und Sonderverkehre sowie maritimer bzw. anderer verkehrspolitisch relevanter Anwendungen

Frist für die Einreichung von Projektskizzen ist der 30.09.2021

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Neue Studie zur “Zukunft des Handels – Zukunft der Städte”

Die Handelswelt wird immer digitaler. Das Konsumverhalten der Verbraucher verändert sich, das Online-Geschäft wächst. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend noch einmal beschleunigt. Der stationäre Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen hat jedoch großes Potenzial, wenn sich die Handelsstandorte in den Innenstädten zu multifunktionalen Zentren weiterentwickeln. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das IFH Köln im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) erstellt hat.

Für die Studie „Zukunft des Handels – Zukunft der Städte” wurden rund 26.000 Verbraucherinnen und Verbraucher befragt. Das Ergebnis: In Nordrhein-Westfalen wird gerne stationär eingekauft. Zwei Drittel der Bevölkerung sind „selektive Onlineshopper“, die je nach Produkt und Situation zwischen Online- und Offlinekanälen wechseln. 18 Prozent der Befragten kaufen lieber im stationären Handel als im Internet ein. Viele Konsumentinnen und Konsumenten wünschen sich eine Kombination verschiedener Nutzungsarten, wie Handel, Gastronomie, Freizeit-, Kultur-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen. Ortsgrößenübergreifend wird Verweil-, Freizeit- und Interaktionszonen und Wohnen eine hohe Bedeutung zugemessen.

Die gesamte Studie finden Sie hier zum Download.

Ausbildungsprogramm NRW – Zuschuss für Betriebe

Mit dem ESF-geförderten Ausbildungsprogramm NRW wird die Ausbildungssituation für junge Menschen mit Startschwierigkeiten verbessert.

Teilnehmende Betriebe erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in den ersten 24 Monaten ab Programmstart in Höhe von 325 Euro im Monat bzw. 190 Euro bei verringerter Ausbildungsvergütung für Teilzeitausbildungen.

Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie hier.

 

 

Fördermittel für Nutzfahrzeuge mit klimafreundlichen alternativen Antrieben

Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.

Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Elemente:

  1. Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  2. Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
  3. Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Die Förderaufrufe sollen in Kürze veröffentlicht werden.

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