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Programm Mittelstand Innovativ & Digital: Land stockt Förderung für Digitalisierung und IT-Sicherheit in mittelständischen Betrieben auf

Um kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei der digitalen Transformation zu unterstützen und ihre Innovationskraft und Resilienz zu stärken, baut das Land seine Förderung durch das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) aus. Konkret steigen die Förderquoten für die Beratungs- und Umsetzungsgutscheine MID-Digitalisierung und MID-Innovation um je 30 Prozentpunkte auf 80 Prozent für kleine Unternehmen und 60 Prozent für mittlere Unternehmen. Mit den MID-Gutscheinen erhalten mittelständische Betriebe gezielte Unterstützung bei der Neu- und Weiterentwicklung innovativer und digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren sowie bei Maßnahmen für mehr IT-Sicherheit.

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KfW hat über die Einführung ihres Sonderprogramms UBR (Ukraine, Belarus, Russland) informiert

Die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die in diesem Zusammenhang von der
Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen wirken sich auch auf die wirtschaftliche Situation der
Unternehmen in Deutschland aus. Die davon betroffenen Unternehmen möchte die Bundesregierung
mit einem neuen Kreditprogramm der KfW unterstützen.
Die KfW führt deshalb das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 ein. Es
zielt darauf ab, Unternehmen zu stützen, die durch die militärische Aggression Russlands gegen die
Ukraine und den in diesem Zusammenhang von der EU und ihren internationalen Partnern erlassenen
und ggf. noch zu erlassenden Sanktionen sowie möglichen wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen
betroffen sind. Die besondere Betroffenheit der Unternehmen kann in Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, Schließungen von Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten bestehen. Förderfähige Unternehmen müssen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein und dürfen
zum 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition in Artikel 2 Nummer 18
der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewesen sein.
Es werden zwei bankdurchgeleitete Förderprogramme und eine Konsortialkreditvariante angeboten.
Der Programmstart ist für den 09.05.2022 geplant. Voraussetzung ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt
alle erforderlichen Genehmigungen bei der KfW vorliegen, insbesondere die Genehmigung der
beihilferechtlichen Grundlage („BKR-Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2022“)
durch die EU-Kommission.
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

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Neue Förderungen für Elektromobilität: Nordrhein-Westfalen treibt Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge voran

Um die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen und Lücken im Ladenetz zu schließen, hat das Land das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ mit Blick auf aktuelle Förderbedarfe gezielt weiterentwickelt. Ab April 2022 können eine Reihe neuer Förderungen beantragt werden.

Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse auf Garagenhöfen, öffentliche und nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur sowie private Ladepunkte, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Hierfür stehen rund 54 Mio. Euro an Haushaltsmitteln bereit.

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Bundesregierung beschließt Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen

Infolge des russischen Angriffskriegs ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, aber wirken sich auch auf die Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben daher ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen sind.

Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude startet wieder – Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung

Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

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Geänderte Förderkonditionen für Potentialberatungen ab 01.07.2022

Ab dem 1. Juli 2022 geht die Potentialberatung NRW in die neue ESF-Förderphase 2021 – 2027 über. Damit ändern sich die Förderkonditionen: Es werden für ab dem 01.07.2022 ausgestellte Beratungsschecks maximal acht Beratungstage zu 40% gefördert (aktuell: zehn Beratungstage zu 50%). Die Potentialberatung fördert Unternehmensberatungen unter Beteiligung der Mitarbeitenden und unterstützt so, Potentiale zu erkennen und betriebliche Lösungen zu finden. Die gfw ist offizielle Beratungsstelle im Kreis Warendorf zu dem Programm.

Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen

Mit dem Wettbewerb prämiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren. Es werden zwei Wettbewerbsrunden pro Jahr durchgeführt. Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Runde endet am 31.03.2022

Für die Bewerbung genügt eine Ideenskizze, die streng vertraulich behandelt wird.

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Corona-Wirtschaftshilfen werden als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert

Gemäß des Beschlusses der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundesregierung sind sich Bund und Länder einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben sich auf die Verlängerung verständigt. Die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden fortgesetzt. Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert.

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Umweltwirt­schafts­preis.NRW

Unternehmen der Umweltwirtschaft, die in besonderer Weise Ökologie und Ökonomie miteinander verbinden, haben auch in diesem Jahr wieder die Chance auf ein Preisgeld von 60.000 Euro. Der Umweltwirtschaftspreis.NRW wird gemeinsam vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der NRW.BANK ausgerichtet mit dem Ziel, innovative und nachhaltige Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auszuzeichnen, deren Produkte und Dienstleistungen Klima- und Umweltschutz sowie Ressourceneffizienz mit wirtschaftlichem Erfolg verbinden.

Teilnahmebedingungen: Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in NRW, der Jahresumsatz beträgt maximal 500 Millionen Euro und es gehört mindestens einem der acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft an.

Jetzt bis zum 10. April 2022 mitmachen unter: www.umweltwirtschaftspreis.nrw.