Corona - Finanzielle Förderungen

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und Selbständige

Nach über zwei Jahren sind die letzten Corona- Wirtschaftshilfen zusammen mit dem Befristeten Rahmen für Pandemie-bedingte staatliche Beihilfen (Temporary Framework) zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Weiterhin gültig bzw. verändert aufgesetzt sind steuerliche Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie das Kurzarbeitergeld. Entschädigungen für Personalkosten bei von behördlich angeordneter Quarantäne betroffenen Beschäftigten sowie Verdienstausfällen von Selbständigen nach dem Infektionsschutzgesetz können weiterhin beantragt werden.

Für den Kulturbereich steht das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR sowie ein Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zur Verfügung.

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten

Kurzarbeitergeld kann beantragt werden, wenn Arbeitsausfälle, zum Beispiel aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen, gegeben sind. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt 60 Prozent des Netto-Entgelts, für Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent.

Es gilt:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
  • Seit dem 30. September 2022 gilt erneut: Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten.

Weitere Informationen

Um die mit der Corona-Pandemie einhergehenden sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, haben die Bundesregierung und der Gesetzgeber reagiert und steuerliche Erleichterungen geschaffen. Dazu gehören u.a.

  • Erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 und dauerhafte Ausweitung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre ab 2022
  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern
  • Steuerfreie Zuschüsse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022
  • Verlängerte steuerliche Investitionsfristen
  • Homeoffice-Pauschale bis 31. Dezember 2022
  • Verlängerte Abgabefristen für Einkommensteuererklärung für 2020, 2021 und 2022

Stets aktuelle Meldungen zu steuerrelevanten Themen finden Sie auf der Homepage des Bundesinanzministeriums.

Erster und bester Ansprechpartner für individuelle steuerliche Fragestellungen ist Ihr Steuerberater.

 

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll den kulturellen Sektor dabei unterstützen, unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie zum Normalbetrieb zurückzukehren. Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveran-staltungen besteht aus zwei Modulen:

Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt Kulturveranstaltern einen Zuschuss zu den Einnahmen aus Ticketverkäufen, wenn kleinere Veranstaltungen coronabedingt mit verringerter Besucherzahl durchgeführt werden, und sichert private Veranstalter gegen Ausfälle ab. Seit Oktober 2021 werden auf freiwillige Kapazitätsbeschränkungen aufgrund eines selbsterarbeiteten Hygiene-konzeptes als förderfähig anerkannt. Die Laufzeit dieses Fördermoduls wurde von März 2022 bis Ende 2022 verlängert (Auszahlungen noch in 2023 möglich).

Die Ausfallabsicherung für größere Veranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden übernimmt 90% der veranstaltungsbezogenen Kosten, wenn es zu pandemiebedingten Absagen kommt. Dieses Fördermodul läuft ebenfalls bis Ende 2022 (Auszahlungen noch in 2023 möglich). Für den Zeitraum Mitte November 2021 bis Ende März 2022 wurden für Veranstaltungen aller Größen auch freiwillige Absagen ohne zwingende Verordnungslage als pandemiebedingter Scha-den anerkannt.

Weiterführende Informationen, bspw. zur Antragstellung, können Veranstalterinnen und Veranstalter hier finden:  http://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR  hat zum Ziel, die Notlage im Kultur- und Medienbereich zu lindern und die kulturelle Infrastruktur zu erhalten.

Nach den aktuell geltenden Vorgaben können Kulturschaffende und Kultureinrichtungen bis 30. Juni 2023 (verlängert, vorher bis Ende 2022) mit den Programmmitteln unterstützt werden.

Derzeit besteht NEUSTART KULTUR aus 74 spartenspezifischen Einzelprogrammen, die von rund 40 mittelausreichenden Stellen (insb. Bundeskulturfonds und Verbände) umgesetzt werden und sich drei Bereichen zuordnen lassen:

1. Pandemiebedingte Investitionen nicht überwiegend öffentlich geförderter Kultureinrichtungen: u.a. Förderung von Schutzmaßnahmen in Kassen- oder Sanitärbereichen und Einbau bzw. Umrüstung von Lüftungsanlagen.

2. Erhalt und Stärkung von Kulturproduktion und -vermittlung: spartenspezifische Pro-gramme für Einrichtungen und individuelle Antragstellende zur Ermöglichung der Kulturproduktion unter Pandemiebedingungen in den Bereichen Bildende Kunst, Film, Litera-tur/Buch/Verlag/Bibliotheken, Musik, Tanz, Theater und spartenübergreifende bzw. weitere Bereiche; dabei liegt ein Schwerpunkt auf Hilfen für einzelne Künstlerinnen und Künstler.

3. Pandemiebedingte Mehrbedarfe bundesgeförderter Kultureinrichtungen: zur Abfederung Lockdown-bedingter Einnahmeausfälle und zur Deckung pandemiebedingter Mehrausgaben regelmäßig von BKM geförderter Institutionen.

Weitere Informationen.

Der Landschaftsverband Westfalen Lippe entschädigt entsprechend des Infektionsschutzgesetzes bei Verdienstausfällen im Zusammenhang mit einer durch die zuständige Behörde angeordneten Quarantäne oder behördlich angeordneten Tätigkeitsverboten. Die Bundesregierung hat zusätzlich gesetzlich geregelt, dass Verdienstausfälle, die durch die Betreuung von Kindern entstanden sind, entschädigt werden.

Weitere Informationen und Antragsformulare: