Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW

Mit dem Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, Innovationspotenziale für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung, zirkuläre Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel auszuschöpfen.

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus den Themenfeldern

  • Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
     
  • Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle
     
  • Klimaanpassung: Innovative Vorhaben zur Steigerung der Klimaresilienz

Kleine Unternehmen können eine Förderquote von bis zu 80 %, mittlere Unternehmen von bis zu 75 % erreichen.

Einreichungsfrist für Projektskizzen in der ersten Einreichungsrunde ist der 18. April 2023.

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Neue Richtlinie zur Beratungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

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Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert

Die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld wären zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Das Bundeskabinett hat die Regelung per Verordnung bis Mitte kommenden Jahres verlängert.

Die Verordnung regelt im Einzelnen:

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2023 herabgesetzt:

  • Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.

Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30. Juni 2023.

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld

Gas- und Strompreisbremse

2023 sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden:  Sie können eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen.

Wie funktioniert die geplante Gaspreisbremse?

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine soll der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden.

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis.

Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse?

Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023.

Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

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FAQ zur Gaspreisbremse

FAQ zur Strompreisbremse

Schnellere Umsetzung von Energieeffizienz-Projekten in Unternehmen – Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ jetzt mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn

Für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) tritt ab jetzt eine Änderung in der Förderrichtlinie in Kraft. Neu ist, dass Unternehmen direkt nach Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen können. Zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten.

Das Programm fördert, aufgeteilt in 5 Modulen, vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen.

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Zuschussprogramm „Messe meets Mittelstand“

Das Programm „Messe meets Mittelstand“ bezuschusst die Beteiligung an Messen im Ausland oder internationale Inlandsmessen. Antragsberechtigt sind KMU mit Firmensitz in NRW.

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 7.500 Euro pro Unternehmen und Jahr.

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Gemeinsame Erklärung von Kommunen und Mittelstand zum Ausbau einer regionalen Wasserstoffinfrastruktur

Die gfw unterstützt einen Appell der Wirtschaftsförderungskonferenz Münsterland und der Emscher-Lippe-Region, der an die Verantwortlichen der Politik gerichtet ist.

Der Appell hat zum Ziel, dass eine Verteilernetzinfrastruktur für grünen Wasserstoff aufgebaut werden soll, die auch kleine und mittelständische Unternehmen aus der Region mit einbezieht, und nicht nur Großbetriebe im Fokus hat.

Für diesen Zusammenhang werden weiterhin Unterstützungserklärungen gesammelt.

Sie möchten mit unterstützen?

Melden Sie sich gerne bei:
Daniel Schaschkewitz | schaschkewitz@gfw-waf.de | 02521 8505-21

Neues NRW-Förderpaket unterstützt Brennstoffeinsparungen und Klimaschutz im Mittelstand

Für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe hat das Land Nordrhein-Westfalen ein neues „Starterpaket klimaneutraler Mittelstand“ geschnürt. Die Beratungszuschüsse und Kredite helfen dabei, Einsparpotenziale zu erschließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.

Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen sowie die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Es beinhaltet folgende Module:

  1. Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  2. Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045 für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  3. Förderung von Wärmekonzepten für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  4. Kredit „Weg vom Gas“ für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  5. Bildungsprämie Wärmepumpe für die Fortbildung technischer Führungskräfte von SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betrieben

Eine gute Übersicht über die Förderprogramme der einzelnen Module finden Sie hier.

Neues Förderprogramm für die Internationalisierung von KMU und Start-Ups

European Partnership on Innovative SMEs / Innowwide ist ein neues Förderprogramm für innovative KMU und Start-ups aus allen Branchen. Es unterstützt diese dabei, einen internationalen Zielmarkt zu erschließen. Dafür fördert das Programm bilaterale Projekte (sogenannte „Market Feasibility Projects“) mit einem Festbetrag von 60.000 EUR und einer Dauer von sechs Monaten.

In den Projekten arbeiten die europäischen Unternehmen mit mindestens einer lokalen Partnerin oder einem lokalen Partner aus dem internationalen Zielland zusammen. Diese sind dabei Unterauftragnehmende („subcontractors“).

European Partnership on Innovative SMEs / Innowwide fördert gemeinsame Aktivitäten, um die Machbarkeit des Markteintritts zu prüfen. Dazu zählen unter anderem Studien und Analysen zu Marktpotential, Wettbewerb, Schutz von geistigem Eigentum und technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Förderfähig sind themenoffene Kooperationen mit Partnerinnen und Partnern aus Nord-und Südamerika, Asien/Pazifik, Nahost und Afrika möglich Der Schwerpunkt der ersten Ausschreibung liegt auf Afrika. Einreichungsfrist: 15.11.2022

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Förderprogramm MID – Digitale Sicherheit

MID-Digitale Sicherheit erweitert die bisherige MID-Förderfamilie und nimmt den Aspekt der IT-Sicherheit in den Blick:

Das neueste Teilprogramm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Dabei wird ein umfassendes Verständnis von digitaler Sicherheit zugrunde gelegt, das neben Softwarelösungen auch andere Aspekte berücksichtigt.

Die Förderquote ist abhängig von der Größe des Betriebs und kann bis zu 80% betragen.

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